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Kanzlei Büchs

 

Rechtsanwalt Martin Büchs berät Unternehmer und Privatpersonen im Immobilienrecht und im Erbrecht. Rechtsanwalt Büchs bietet eingehende Beratung in diesen Rechtsgebieten und vertritt die rechtlichen Interessen seiner Mandanten außergerichtlich sowie im gerichtlichen Verfahren.

 

Die Kanzlei befindet sich in der Meinekestraße 7 in Berlin-Charlottenburg. Die U-Bahnstation Kurfürstendamm ist nur wenige hundert Meter entfernt.

BERATUNG IM IMMOBILIENRECHT UND ERBRECHT

 

Am besten können die rechtlichen Interessen des Mandanten durch eine vorausschauende anwaltliche Beratung  gewahrt werden. Im Idealfall lässt sich der Mandant von einem Rechtsanwalt beraten, bevor es überhaupt zu einer Rechtsstreitigkeit kommt, zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrages oder zur Regelung der Erbfolge. Gerade bei Immobilientransaktionen kann es sinnvoll sein, im Voraus anwaltlichen Rat dazu einzuholen, wie die rechtlichen Interessen des Mandanten am besten verwirklicht werden können. In den meisten Fällen wird ein Rechtsanwalt jedoch erst beauftragt, wenn es zu einer Streitigkeit gekommen oder ein Erbfall eingetreten ist. Am Anfang der Beratung durch einen Rechtsanwalt stehen dann die sorgfältige Prüfung der Rechtslage und die Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine etwaige außergerichtliche oder gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Klienten. Rechtsanwalt Büchs legt großen Wert darauf, seinen Mandanten die wesentlichen Rechtsfragen nachvollziehbar zu erläutern. Auch in komplizierten Fällen lässt sich die Rechtslage so erklären, dass sie für einen juristischen Laien verständlich wird. Auf der Grundlage einer solchen Beratung kann der Mandant dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

AUSSERGERICHTLICHE VERTRETUNG

 

In vielen Fällen werden die rechtlichen Interessen des Mandanten durch anwaltliche Korrespondenz mit dem Gegner ohne gerichtliches Verfahren durchgesetzt. Oft liegt die Vermeidung eines gerichtlichen Rechtsstreits im Interesse beider Parteien. Selbst wenn eine außergerichtliche Lösung nur durch ein teilweises gegenseitiges Nachgeben zu erzielen ist, kann darin das vorzugswürdige Vorgehen liegen. Insbesondere kann eine Angelegenheit auf diese Weise schnell, rechtssicher und ohne das mit einem gerichtlichen Rechtsstreit verbundene Kostenrisiko endgültig abgeschlossen werden. Bei der Gestaltung von Verträgen ist es ohnehin Aufgabe des Rechtsanwalts, mögliche spätere Streitigkeiten zu bedenken und durch geeignete Regelungen von Vorneherein zu vermeiden.

Prozessführung

 

Neben der außergerichtlichen Wahrnehmung der Interessen seiner Mandanten liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Büchs auf der Prozessführung. Er vertritt bundesweit, ist aber hauptsächlich in Berlin tätig, wo die Kanzlei seit ihrer Gründung im Jahr 2014 ihren Sitz hat. Im Immobilienrecht übernimmt Rechtsanwalt Büchs nur Mandate, die in Deutschland belegene Immobilien betreffen, im Erbrecht nur Fälle, auf die das deutsche Erbrecht anzuwenden ist.

 

Auch wenn sich nicht sicher vorhersagen lässt, wie ein gerichtliches Verfahren ausgehen wird, kann der Rechtsanwalt die Prozessrisiken im Voraus einschätzen und mit dem Mandanten erörtern. Mit erheblichen Unsicherheiten ist die Beweisführung verbunden. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme lässt sich in vielen Fällen nicht vorhersehen. Umso wichtiger ist daher das frühzeitige Sammeln von Beweismitteln für einen etwaigen späteren Prozess. Der Rechtsanwalt bewertet auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Beweismittel die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und führt gegebenenfalls die geeigneten Beweismittel ins Verfahren ein. Insbesondere aufgrund der Ungewissheit über den Ausgang einer Beweisaufnahme kann es auch im gerichtlichen Verfahren sinnvoll sein, eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits durch einen Vergleich anzustreben, um Rechtssicherheit zu erlangen und Prozessrisiken auszuschließen.

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